Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Schutzmaßnahmen im Landkreis angeordnet 📌Aktualisierung vom 28. Oktober 2025:

Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Die Tierseuchenallgemeinverfügung „Anordnung zur Aufstallung des Geflügels" vom 23.10.2025 mit dem Aktenzeichen 31.251/095.0 musste mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Ab sofort ist die Aufstallung (sog. Stallpflicht) für den gesamten Landkreis angeordnet.

Weitere Regelungen und Details sind in der neuen Allgemeinverfügung vom 28.10.2025 aufgeführt. Diese ist in den Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht und kann unter "Amtliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter

Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten in den festgelegten Zonen besondere Vorsichtsmaßnahmen:

  • Geflügel ist so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln bestehen kann, also z.B. durch Stallhaltung oder eine geeignete Überdachung von Volieren.

  • Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.

  • Ein Verdacht auf Geflügelpest muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden (Tel. 03381 533 271, E-Mail: vetamt@potsdam-mittelmark.de)

Die Geflügelpest – auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (Subtyp H5N1) bezeichnet – ist eine durch Viren verursachte, hochansteckende Tierseuche. Sie tritt vor allem bei Haus- und Wildvögeln auf und kann für Geflügelbestände schwerwiegende Folgen haben. Ziel der getroffenen Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und gesunde Bestände zu schützen.

Der aktuelle Ausbruch ist der zweite bestätigte Fall in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst. Auch bei Wildvögeln wurden zuletzt Infektionen nachgewiesen. Die epidemiologischen Ermittlungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Tierseuchenbekämpfungsdienst.

Geflügelpest im Amt Beetzsee - Schutzmaßnahmen angeordnet