Es bleibt alles beim Alten
Im Vergleich zum Jahr 2025 werden die Sätze für die Grundsteuer A (für Landwirtschaft), die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke), die Hundesteuer und die Friedhofsgebühren nicht erhöht oder gesenkt.
Keine neuen Bescheide
Da sich nichts ändert, bekommt die Verwaltung weniger Arbeit, und es werden Kosten gespart. Deshalb wird kein neuer Steuerbescheid für das Jahr 2026 verschickt.
Ihr alter Bescheid gilt weiter
Schon in Ihrem Steuerbescheid für 2025 stand, dass dieser auch für die folgenden Jahre gültig ist, solange sich die Berechnungsgrundlage und der Betrag nicht ändern.
Das heißt für Sie: Wenn Sie keinen neuen Steuerbescheid für 2026 erhalten haben, müssen Sie genau die gleichen Beträge für Steuern und Abgaben (wie Grundsteuer, Hundesteuer und Friedhofsgebühren) bezahlen, wie Sie es bereits im Jahr 2025 getan haben.