Aufgrund des Artikels 55 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 44 der Geflügelpestschutzverordnung (GeflPestSchV) wird die mit Tierseuchenallgemeinverfügung 31.251/117.0
vom 16.12.2025 eingerichtete Restriktionszone (Überwachungszone) aufgehoben.
Hierdurch verlieren die damit verbundenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ihre Wirkungen. Diese Allgemeinverfügung tritt am 17.01.2026 in Kraft