Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
es wurde festgestellt, dass vor vielen Grundstücken im Amtsgebiet der Reinigungspflicht nicht bzw. nicht ausreichend nachgekommen wird.
Grundsätzlich wird die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen (Gehweg, Fahrbahn) dem Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Unterlassung der Reinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich können Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden.
Um entsprechende Maßnahmen zu vermeiden, möchten wir Sie bitten der Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Die Erfüllung der Straßenreinigungspflicht wird entsprechend kontrolliert.
Die entsprechenden Straßenreinigungssatzungen sind auf der Internetseite:
Amt Ziesar und dem Amtsanzeiger veröffentlicht.
gez.:
K. Gericke
Amtsdirektor